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AGB
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AGB
Interessengemeinschaft Bieberer Fastnacht e. V. (IGBIF)

I. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Bestellungen/Aufträge/Vertragsverhältnisse betreffend die Aushändigung von Eintrittskarten und Durchführung von Veranstaltungen, bei denen die Interessengemeinschaft Bieberer Fastnacht e.V. (IGBiF) Veranstalter ist, Anwendung.

II. Vertragsschluss/Bestellung

(1) Bei Bestellungen über die Homepage der IGBiF geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald er auf der Homepage den Button mit der Aufschrift „Karten verbindlich bestellen“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung per e-mail. In einer solchen e-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Eingangs zugleich die Annahme erklärt.

(2) Erst mit Übersendung der Kaufbestätigung durch IGBiF an die vom Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen e-mail Adresse kommt ein Vertrag zustande.

(3) Im Übrigen kommt der Vertrag erst mit Aushändigung der Eintrittskarten zustande. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Dritter (Vorverkaufsstelle) im Namen der IGBiF die Eintrittskarten aushändigt.

III. Vorverkauf/Abendkasse

(1) Die Aushändigung der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich an dem durch IGBiF nach billigem Ermessen festgelegten Vorverkaufstermin, welcher mit der schriftlichen Kaufbestätigung bekannt gegeben wird. Der Anspruch auf Aushändigung der Eintrittskarten wird frühestens zu dem bekanntgegebenen Vorverkaufstermin fällig.

(2) Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs auf Aushändigung der Eintrittskarte ist die Zahlung des vollständigen Kaufpreises nach Maßgabe der Zahlungsmodalitäten in Ziff. V der AGB.

(3) Die Aushändigung erfolgt in den Räumen der Pfarrei St. Nikolaus, 63073 Offenbach Bieber. IGBiF ist nicht verpflichtet, Eintrittskarten an den Kunden zu versenden oder ihm an dessen Wohnsitz auszuhändigen.

(4) Auf Wunsch des Kunden können gekaufte Eintrittskarten an der Abendkasse hinterlegt werden. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.

IV. Gegenstand/Leistungsumfang/Fälligkeit

(1) Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist der Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der IGBiF zu dem vereinbarten Entgelt sowie die entsprechende Durchführung der Veranstaltung.

(2) Mit Abschluss des Vertrages erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Aushändigung von Eintrittskarten in der vereinbarten Menge für die vereinbarte Veranstaltung.

(3) Der Inhaber der Eintrittskarte ist berechtigt, an der auf der Eintrittskarte angegebenen Veranstaltung teilzunehmen. Jede Eintrittskarte berechtigt nur eine Person zur Teilnahme an der Veranstaltung.

(4) IGBiF weist dem Inhaber der Eintrittskarte einen Sitzplatz in der Veranstaltungsstätte zu. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Sitzplatz.

(5) Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

V. Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kaufpreis/das Leistungsentgelt (Eintrittspreis) ist in bar zu entrichten.

(2) Ist der Kunde ein Verbraucher, behält sich IGBiF das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Eintrittspreises vor.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von IGBiF unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit IGBiF Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Kaufbestätigung gemäß Ziffer II. durch IGBiF bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

VII. Rücktritt/Rücknahme

(1) Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass IGBiF Eintrittskarten zurücknimmt oder umtauscht.

(2) CORONA

(3) Der Rücktritt durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn der Grund zum Rücktritt nicht von IGBiF zu vertreten ist, insbesondere wenn die Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs seinen Grund in der Erkrankung des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarte hat. Hinsichtlich des Verlustes oder der Zerstörung der Eintrittskarte gilt Ziff. X ergänzend.

(4) Im Übrigen finden die gesetzlichen Regelungen zum Rücktrittsrecht Anwendung.

VIII. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IGBiF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IGBiF nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der IGBiF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IGBiF den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit IGBiF und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

IX. Weiterveräußerung

Erworbene Eintrittskarten dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der IGBiF zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken weiterveräußert werden.

X. Verlust

Bei Verlust oder Zerstörung der Eintrittskarte wird eine Ersatzkarte ausgestellt, wenn der Kunde nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte ihm ausgehändigt wurde. Werden sowohl die Ersatz- als auch die Originalkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte auf Teilnahme an der Veranstaltung.

XII. Hausrecht

(1) Für die Dauer der Veranstaltung übt die IGBiF, Herr Martin Jäger, das Hausrecht in der Veranstaltungsstätte aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen der Ausübung ihres Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher von Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.

(2) Mobilfunkgeräte und andere akustische Signalgeber dürfen nur in lautlosem Zustand mit in die Veranstaltungsstätte mitgenommen werden.

(3) Die Mitnahme von mitgebrachten Speisen und Getränken in die Veranstaltungsstätte ist grundsätzlich nicht gestattet.

(4) Das Rauchen ist in der gesamten Veranstaltungsstätte verboten.

XIII. Bild-/Tonaufnahmen

Ungenehmigte Bild- (Video, Film o.ä.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

IVX. Corona-Hygienebedingungen